Studienförderung
Gebührenermäßigung und Splittingtarif
Unter Kostengesichtspunkten ist ein Fernstudium anderen Weiterbildungsformen deutlich überlegen, denn Sie bezahlen Ihren Lehrgang in monatlichen Gebührenraten.
Sie können, wenn die Voraussetzungen stimmen, zusätzlich auch eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr durch die Fernschule Weber erhalten. Auch eine Bildungsprämie oder beispielsweise den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen können Sie bei uns einlösen.
Sondertarife
Für unsere Fernlehrgänge erhalten Sie
- bei Arbeitslosigkeit,
- als Schüler, Auszubildender oder Student,
- als Rentner oder Pensionär,
- bei Schwerbehinderung,
- als Freiwilliger im Bundesfreiwilligendienst
einen Sondertarif. Auch Angehörige der Bundeswehr können durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Berufsförderungsdienst diesen Sondertarif erhalten. Ihre Lehrgangsgebühren reduzieren sich dadurch um 10 Prozent.
Sie müssen Ihrer Anmeldung lediglich einen entsprechenden Nachweis beifügen.
Bonus für ehemalige Teilnehmer
Ehemalige Teilnehmer an einem Fernlehrgang der Fernschule Weber erhalten ebenfalls eine Gebührenermäßigung von 10 Prozent.
Wichtiger Hinweis: Es kann nur eine Ermäßigung pro Teilnehmer und Lehrgang angerechnet werden.
Splittingtarif
Beim Splittingtarif wird die monatliche Rate halbiert; der Zahlungszeitraum verdoppelt sich dadurch. Die Lehrgangsdauer ändert sich nicht.
Dieser Tarif kann von jedem Teilnehmer genutzt werden, auch in Verbindung mit den genannten Ermäßigungen.