Aufstiegs-BAföG
Bares vom Staat mit dem Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Das Ziel des Aufstiegs-BAföG ist es, Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbständige bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zur Existenzgründung und Selbständigkeit zu ermutigen.
Sie können das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen nutzen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
Bei Vorliegen der Förderfähigkeit wird das Aufstiegs-BAföG unabhängig von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrem Alter bewilligt. Gefördert werden die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Betrag von maximal 15.000,- Euro.
Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss von 50 %
zinsgünstiges Darlehen, das Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen müssen
Wichtige Informationen zum Darlehen:
Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 %.
Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Für bestimmte Weiterbildungen der Fernschule Weber können Sie Ihr Aufstiegs-BAföG beantragen.
Wie erhalten Sie Ihr Aufstiegs-BAföG?
Sie können Ihren Antrag auf Aufstiegs-BAföG bequem online von zu Hause stellen. Das Antragsformular finden Sie hier:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/antragsformulare
Sie können sich aber auch bei einem Amt für Ausbildungsförderung in Ihrer Nähe informieren und persönlich beraten lassen.
Sie haben weitere Fragen zum Aufstiegs-BAföG? Dann rufen Sie uns an! Telefon: 04487 / 263
Allgemeine Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort und unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/