Steuerliche Absetzbarkeit eines Fernstudiums

So sparen Sie Steuern! Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten

Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie selbständig sind, gelten die Gebühren steuerlich als Betriebsausgaben.

Auch wenn Sie die Ausbildung durch diesen Fernlehrgang dagegen als völlig neue Tätigkeit ansehen und das Fernstudium zur Vorbereitung oder Umschulung auf eine andere, bisher nicht ausgeübte Tätigkeit absolvieren, so handelt es sich steuerlich um Werbungskosten. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs haben sich die Möglichkeiten für die steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.

Wie viel bares Geld Sie konkret sparen können?

Die steuerlichen Vorschriften sind etwas kompliziert, und die Abzugsfähigkeit hängt von diversen Einzelfragen ab, die sich nicht allgemein und kurz beantworten lassen. Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt oder Ihren Steuerberater fragen. Beide kennen Ihre persönlichen Verhältnisse und die Vorschriften genau.

Nutzen Sie diesen Vorteil!

Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Ausbildungskosten.

Bei Bedarf erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die bezahlten Lehrgangsgebühren für das Finanzamt.

 

 

 

 

 

 

 


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