Unsere Teilnahme-Vereinbarungen – AGB
1. Staatliche Zulassung
Alle Fernlehrgänge der Fernschule Weber sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.
Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Ausbildungsziel
Das Ausbildungsziel jedes Lehrgangs ist in der Informationsbroschüre beschrieben. Die Ausbildung beinhaltet bei den Lehrgängen „Computertechnik”, „Elektronik” und „Robotik” auch die Unterweisung in der Reparaturpraxis, der Fehlersuche und -Behebung sowie im Umgang mit einschlägigen Mess- und Prüfgeräten.
3. Vorbildung
Alle Lehrgänge sind geeignet für Teilnehmer mit mindestens Hauptschulabschluss oder vergleichbarem Bildungsstand. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
4. Lehrgangsbeginn, Lieferung des Lehrmaterials
Ihr Lehrgang beginnt mit dem Datum der Anmeldebestätigung der Fernschule Weber. Zusammen mit der ersten Lehrmateriallieferung erhalten Sie eine Gebührenrechnung und eine Fotokopie dieser Anmeldung. Sie erhalten – wenn Sie nichts anderes mit uns vereinbaren – jeweils drei Lehrbriefe und die dazugehörigen Geräte bzw. Materialien für die praktischen Arbeiten für ein Studienvierteljahr im Voraus.
5. Vier Wochen kostenlos testen
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung der Fernschule Weber weitere 2 Wochen, um alle Leistungen und unseren Service in Ruhe auf Qualität testen zu können. Sollten Sie wider Erwarten nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist dieser Testmonat für Sie absolut kostenlos.
6. Betreuung
Sie haben Anspruch auf Korrektur und Beurteilung Ihrer Hausaufgaben-Lösungen und fachliche Betreuung.
Deshalb verpflichtet sich die Fernschule Weber, Sie umfassend, sorgfältig und individuell zu unterrichten, und Ihnen Fragen, die für das Ausbildungsziel von Bedeutung sind, ausführlich zu beantworten.
Sie können Ihre Aufgabenlösungen jederzeit einsenden und Ihr Studientempo selbst bestimmen. Auch an der Abschlussprüfung können Sie jederzeit – ohne Befristung – teilnehmen.
Sie tragen zu einer ordentlichen Betreuung bei, indem Sie uns evtl. Anschriftenänderungen immer umgehend mitteilen.
7. Seminare
Der Lehrgang „Qualitätsauditor TÜV” beinhaltet ein Seminar. In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für das Seminar enthalten. Nähere Informationen zum Seminar erfahren Sie in der Informationsbroschüre und erhalten Sie mit Ihrem Lehrmaterial.
8. Lehrgangsabschluss
Am Ende jedes Lehrgangs wird eine umfassende schriftliche Heim-Abschlussprüfung durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung haben Sie Anspruch auf das Fachlehrgangszeugnis der Fernschule Weber.
9. Unterbrechung und Kündigung
Sie können den Fernlehrgang ein- oder mehrmals bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten unterbrechen.
Die Lieferungen und die Gebühren werden für die Zeit der Unterbrechung ausgesetzt.
Der Antrag auf Unterbrechung muss der Fernschule spätestens 30 Tage vor dem Versanddatum der nächsten Lehrmaterialsendung vorliegen.
Unterbrechungszeiten gelten im Fall der Kündigung nicht als Studienzeit.
Die Mindestlaufzeit des Fernunterrichtsvertrags beträgt 6 Monate.
Sie können also den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kündigen, in der Regel per Lehrbrief 6.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein gekündigter Lehrgang kann nicht mehr unterbrochen werden.
10. Sozialgarantie
Treten während des Lehrgangs unvorhergesehene wichtige Gründe ein (langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie Stundung der nächstfälligen Lehrgangsgebühren beantragen.
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin gestellt werden.
Ihrem Antrag auf Stundung wird die Fernschule Weber immer entsprechen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet wurden.
Den Lehrgang können Sie in diesem Falle ohne Unterbrechung fortsetzen.
Das Lehrmaterial wird wie vereinbart weitergeliefert.
11. Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren sind in monatlichen Teilbeträgen gemäß der Ihnen mit der ersten Lehrmateriallieferung übersandten Gebührenrechnung zahlbar.
Die erste Rate wird einen Monat nach Lehrgangsbeginn fällig.
Bitte beachten Sie, dass durch die Nutzung von Telefon, Internet usw. während des Lehrgangs weitere Kosten entstehen können.
Kosten über die üblichen Gebühren hinaus entstehen nicht.
Bei Zahlungsverzug erlischt der Splittingtarif bzw. die Zahlungserleichterung.
12. Sonstiges
Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über.
Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt.
Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen.
Ihr Wohnsitz ist im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand.
Datenschutz
Ihre Daten verwendet die Fernschule Weber zu Beantwortung Ihrer Anfragen, Bearbeitung Ihrer Anmeldung, Durchführung Ihres Fernstudiums und Aufbewahrung der Abschlussunterlagen. Außerdem ist die Fernschule Weber daran interessiert, die Kundenbeziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen und Angebote zukommen zu lassen. Deshalb verarbeitet die Fernschule Weber und deren Dienstleister Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) a, b, c und f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wenn Sie keine Informationen und Angebote wünschen, können Sie jederzeit unter der Anschrift Fernschule Weber - Institut für Fernunterricht Rolf Fr. Weber Verlags-GmbH, Neerstedter Straße 8, 26197 Großenkneten, Deutschland der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Den Verantwortlichen für Datenschutz erreichen Sie ebenfalls unter der genannten Anschrift oder per E-Mail unter datenschutz@fernschule-weber.de. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter der Internet-Adresse https://www.fernschule-weber.de/service/impressum/daten.htm.