Was Sie außerdem wissen müssen
Fragen zum Lehrstoff
Wenn Sie einmal etwas nicht verstanden haben, so fragen Sie Ihren Lehrgangsleiter. Ihr Lehrgangsleiter beantwortet Ihre Fragen, er erklärt Ihnen, was Sie nicht verstanden haben. Stellen Sie Ihre Fragen immer schriftlich, als Beilage zu den Hausaufgaben, per Brief, Fax oder E-Mail. Angaben dazu finden Sie in Ihrer Studienanleitung.
Verkürzen der Studienzeit
Wenn Sie beruflich oder schulisch nicht zu stark belastet sind und den Lehrgang in einem kürzeren Zeitraum absolvieren möchten, können Sie pro Monat auch 2 Lehrbriefe - also 6 Lehrbriefe pro Quartal - bearbeiten. Ebenfalls ist die Lieferung weiterer zusätzlicher Lehrbriefe jederzeit möglich. Sie müssen uns diesbezügliche Wünsche nur ausdrücklich und rechtzeitig schriftlich mitteilen. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei Anforderung mehrerer Lehrbriefe auch die Studiengebühren dementsprechend zu bezahlen sind.
Verlängerung der Studienzeit
Für die Einsendung der Hausaufgaben zur Korrektur und die Teilnahme an der Abschlussprüfung haben Sie für den Normalfall ausreichend Zeit, nämlich ab Ende der Lehrmateriallieferung mindestens weitere 24 Monate. Diese Frist kann auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden. Dadurch ist es möglich, den Lehrgang auch bei gelegentlicher Verhinderung oder Zeitmangel zu Ende zu führen. Für diese Nachstudienzeit fallen keine weiteren Gebühren an, es bleibt bei den vereinbarten Gebührenraten.
Lehrgangsunterbrechung
Wenn es aus zwingenden Gründen erforderlich ist, können Sie Ihr Studium ein- oder mehrmals für eine begrenzte Zeit - insgesamt bis zu 12 Monaten - unterbrechen. Den Antrag auf Unterbrechung müssen Sie schriftlich und rechtzeitig - spätestens einen Monat vor dem Versandtermin der nächstfolgenden Sendung des Lehrmaterials - stellen. Während der Unterbrechung ruht auch die Zahlung der Gebühren. Ausgenommen ist davon bereits ausgeliefertes Lehrmaterial.
Während einer laufenden Unterbrechung ist keine Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende der Unterbrechungszeit.
Kündigung des Lehrgangs
Auch nach Ablauf des vierwöchigen Teststudiums können Sie den Lehrgang ohne Angabe von Gründen gemäß des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und den Teilnahmevereinbarungen kündigen.
Die Kündigungsfristen sind in den Teilnahmevereinbarungen auf Ihrer Anmeldung vermerkt. Eine Kündigung empfiehlt sich nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie den Lehrgang unter keinen Umständen irgendwann einmal fortsetzen wollen. Ist das nicht sicher, wählen Sie lieber die Unterbrechung, die nach Vereinbarung auch über die genannten 12 Monate hinausgehen kann.
Bei einer Unterbrechung sichern Sie sich die bei Lehrgangsbeginn gültigen Lehrgangsgebühren, auch wenn diese zwischenzeitlich erhöht werden mussten. Im Falle einer Kündigung müssten bei einer späteren Wiederaufnahme die dann gültigen - voraussichtlich höheren - Gebühren berechnet werden. Die Rückgabe von Lehrmaterial, das vor Eintritt bzw. Wirksamkeit der Kündigung bereits termingerecht geliefert wurde, und eine Verrechnung gegen eventuell rückständige Lehrgangsgebühren ist nicht möglich.
Die Kündigung sollte per Einschreiben ausgesprochen werden und spätestens 30 Tage vor dem Versandtermin der folgenden Lehrbriefsendung bei uns vorliegen.
Ein gekündigter Lehrgang kann nicht mehr unterbrochen werden. Ein ausführliches Merkblatt zur Kündigung finden Sie auf der Seite mit den Anmeldeformularen und Informationsblättern.