Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist ein Instrument der Kreditsicherung, durch das der Kreditnehmer dem Kreditgeber (z. B. seiner Bank) für eine diesem zustehende Forderung das Eigentum an beweglichen Sachen (z. B. dem PKW) überträgt. Der Kreditnehmer selbst bleibt dabei im Besitz der Sachen. Nach erfolgter Tilgung der Schuld fallen die übereigneten Sachen an den Kreditnehmer zurück.