Notenbankfähigkeit
Zur Besicherung von geldpolitischen Operationen des ESZB sind die Kreditinstitute verpflichtet, Sicherheiten zu stellen, die das Kriterium der Notenbankfähigkeit erfüllen.
Zu den notenbankfähigen Sicherheiten zählen marktfähige Schuldtitel (Wertpapiere), die von der EZB festgelegte einheitliche und in der gesamten Währungsunion geltende Zulassungskriterien erfüllen.
Des Weiteren können auch nicht marktfähige Sicherheiten notenbankfähig sein. Aus deutscher Sicht handelt es sich hierbei um Handelswechsel und Kreditforderungen an Handel und Industrie.
Der Leitzins ist dabei der von der zuständigen Zentralbank festgelegte Satz zur Steuerung der Geldpolitik. Er legt denjenigen Zinssatz fest, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank gegen Verpfändung notenbankfähiger Sicherheiten Zentralbankgeld beschaffen können.