Corporate Governance
Corporate Governance („gutes Benehmen“, oder „der Knigge für Unternehmen“) beschäftigt sich mit dem Setzen und Einhalten von Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden soll. Diese Rahmenbedingungen können von unterschiedlichsten Interessengruppen gesteckt werden, sei es durch den Gesetzgeber, die Eigentümer, die Mitarbeiter, den Aufsichts- oder Verwaltungsrat, das Management, die Geschäftspartner, die menschliche Gesellschaft und andere.
Aufgrund der unterschiedlichen Interessenten ist dieses Thema gar nicht so einfach zu greifen. Je nachdem wer die Richtlinie setzt, steht sie in einem Gesetz, im Unternehmensleitbild, in Weisungen, Absichtserklärungen oder auch gar nirgends. Oft haben Unternehmen sogar eigene Fachstellen, die sich darum bemühen, dass ihr Unternehmen solche Rahmenbedingungen und Richtlinien einhält.
Corporate Governance wird oft fälschlicherweise mit „Unternehmensführung“ übersetzt, genauso wie Management mit „Unternehmensführung“ übersetzt wird. Das einzige, was dabei stimmt: Das Management ist eine der Interessensgruppen, die Rahmenbedingungen setzen kann, und es gehört auch zu den Tätigkeiten der obersten Unternehmensführung, Leitlinien vorzugeben. „Wir erhöhen den Frauenanteil“ in eine Leitlinie oder ein Gesetz zu schreiben ist Corporate Governance.
In Deutschland sind die Corporate Governance-Grundsätze in dem so genannten Corporate-Governance-Kodex fixiert worden. Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.