Parallelschaltung
Als eine Parallelschaltung („Nebeneinanderschaltung“) von Widerständen wird eine Schaltung bezeichnet, bei der sich der elektrische Strom in einem Stromkreis zwischen zwei Punkten A und B auf mehrere Widerstände verteilt. Alle parallelgeschalteten Widerstände liegen an der gleichen Spannung (alle an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher sind parallelgeschaltet, da sie alle für eine bestimmte Spannung, die Netzspannung, vorgesehen sind).
Der „Ersatzwiderstand“ bei Parallelschaltung von n Widerständen lässt sich wie folgt berechnen: 1 / RP = 1 / R1 + 1 / R2 + 1 / R3 + 1 / R4 ……. 1 / Rn-1 + 1 / Rn
Die Stromstärke im Hauptstromkreis ergibt sich nach dem Ohmschen Gesetz aus der Spannung U, die an der Parallelschaltung liegt und dem Ersatzwiderstand RP der parallelgeschalteten Widerstände: I = U / RP.
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