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Garantenstellung
  • Handlungspflicht, eine Rechtspflicht kann auf drei Grundpositionen beruhen:
    • besonderen Schutzpflichten für bestimmte Rechtsgüter,
    • Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen und
    • vorangegangenem gefährdendem Tun (so genannte Ingerenz).

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