Verkehrsgeltung
Ein Zeichen kann Markenschutz durch Anmeldung beim Patentamt oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erlangen. In letzterem Fall muss das entsprechende Kennzeichen für die am Geschäftsverkehr Beteiligten ausschließlich und eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Die Verkehrsgeltung muss gegebenenfalls durch Umfragegutachten nachgewiesen werden, was enorme Kosten verursachen und Unternehmen im Falle eines Prozesses vor ernsthafte Probleme stellen kann. (Quelle: http://www.onlinerecht.de/vorgl.html?vglossar)