Kaufvertrag
Ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich die beteiligten Parteien zum Austausch einer Sache oder eines Gegenstands gegen Geld verpflichten. Für das Zustandekommen sind die Willenserklärungen beider Parteien notwendig – i.d.R. ein Angebot und darauffolgend die Annahme des Angebots.