Rückstellungen

Für vorhersehbare künftige Verpflichtungen, deren Ausmaß und Fälligkeit sich jedoch nur ungefähr abschätzen lassen, muss ein Unternehmen Rückstellungen bilden. Klassische Beispiele sind Garantieleistungen oder Prozessrisiken. Wichtigste Posten dieser Art in der Bilanz deutscher Aktiengesellschaften sind heute allerdings die Pensionsrückstellungen, in denen Unternehmen Mittel für künftige Ruhegeldzahlungen ansammeln, sowie Steuerrückstellungen.

>>Weiterbildung Rating-Fachkraft IHK<<