Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung – auch als Ergebnis- oder Erfolgsrechnung bezeichnet – der zweite Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Während sich in der Bilanz der Gewinn oder Verlust zu einem Stichtag als Saldo von Aktiva und Passiva in einem einzigen Betrag ergibt, soll die Gewinn- und Verlustrechnung für eine bestimmte Periode durch den Ausweis von Aufwand und Ertrag neben der Höhe vor allem die Quellen und Struktur des Ergebnisses aufzeigen. Sie ist also eine Zeitabschnittsrechnung.
In dieser Betrachtung werden Gewinn oder Verlust eines Unternehmens in einer Periode nach einem verbindlichen Gliederungsschema ermittelt.
Betriebsergebnis |
+ Finanzergebnis |
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+/- außerordentliches Ergebnis |
- Steuern |
= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
Aus der Differenz von Aufwendungen und Erträgen errechnet sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Nach Berücksichtigung etwaiger Gewinn- oder Verlustvorträge und eventueller Veränderungen bei den Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn (Reingewinn) oder -verlust. Er stimmt – wie der Begriff besagt – mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Erfolg überein.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Aktiengesellschaften und Unternehmen einiger besonderer Wirtschaftszweige vorgeschrieben; ansonsten ist die Form im Wesentlichen frei.