Wissentliche und gewollte Verwirklichung einer Straftat
1. Grades: Absicht: dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
2. Grades: der Täter weiß oder setzt als sicher voraus, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt
Eventualvorsatz: der Täter hält es ernstlich für möglich, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt und nimmt dies billigend in Kauf