Für den Warenhersteller bezüglich seiner eigenen Produkte; ohne konkreten Anlass, auch Fremdprodukten gegenüber, wenn diese entweder notwendiges Zubehör darstellt oder wenn es Zubehör ist, dessen Verwendung der Hersteller ermöglicht. Im gesamten Text der internationalen Norm kann der Begriff „Produkt“ immer auch Dienstleistung bedeuten und eine Dienstleistung kann völlig alleine ohne eine Hardware existieren.
Das Pflichtenheft umfasst die vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des Lastenheftes.
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