Nichtkonformität in Bezug auf einen beabsichtigten oder festgelegten Gebrauch.
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Unterscheidung zwischen den Begriffen Mangel und Nichtkonformität ist wegen ihrer rechtlichen Bedeutung wichtig, insbesondere derjenigen, die im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungshaftungsfragen steht.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der vom Kunden beabsichtigte Gebrauch kann durch die Art der vom Anbieter bereitgestellten Informationen, wie Gebrauchs- oder lnstandhaltungsanweisungen, beeinträchtigt werden. Siehe DIN EN ISO 9000:2015.
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