Qualitative Bezeichnung für das Ausmaß der Annäherung von Ermittlungsergebnissen an den Bezugswert, wobei dieser je nach Festlegung oder Vereinbarung der wahre Wert, der richtige Wert oder der Erwartungswert sein kann.
Anmerkung: Der Begriff wird sowohl bei gemessenen Eigenschaften als auch als (einzuhaltende) Vorschrift angewendet und meistens in Grenzwerten angegeben. Die Genauigkeit ist der Oberbegriff für Präzision und Richtigkeit.
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