Urheberschutz im anglo-amerikanischen Rechtskreis (USA, England, Kanada, Australien). Es unterscheidet sich vom kontinentaleuropäischen Urheberrecht vor allem durch seinen mehr wirtschaftlich-finanziellen Charakter. Das Urheberpersönlichkeitsrecht hat in diesen Staaten eine weitaus geringere Bedeutung und etablierte sich dort erst im Laufe der letzten Jahre. Wenn in Deutschland von Copyright gesprochen wird, meint man oft den Urhebervermerk © Name, Jahr. Dem Urheberrecht und dem Copyright ist inzwischen gemeinsam, dass beide keine Registrierung mehr verlangen. Der Urhebervermerk ist also zur Beanspruchung des Urheberrechts an einem Werk nicht obligatorisch. Seine freiwillige Angabe kann jedoch im Streitfall die Beweisführung erleichtern. (Quelle: http://www.onlinerecht.de/vorgl.html?cglossar)