Rechtsmittel, das sich grundsätzlich gegen Urteile der ersten Instanz richtet. Im Berufungsverfahren findet im Gegenteil zum Revisionsverfahren eine erneute Tatsachen- und Rechtsprüfung statt. Es können also z. B. neue Beweise und Tatsachen in den Prozess eingeführt werden. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Zustellung des Urteils. Erfolgt in Ausnahmefällen keine Zustellung, etwa aufgrund eines Versehens, endet die Frist erst fünf Monate nach der Verkündung des Urteils. Bei Zivilverfahren und im Arbeitsgerichtsverfahren beträgt der Beschwerdegegenstand (Beschwer) zur Berufung mehr als 600 Euro. Die Sozialgerichtsbarkeit sieht in der Regel 500 Euro Beschwerdegegenstand vor.