Die gegebenen Angaben heißen Eingangswerte oder Eingangsdaten (Inputs), die gemäß der Vorschrift gebildeten neuen Angaben Ausgangswerte oder Ausgangsdaten (Outputs). Um diese Werte entgegenzunehmen bzw. abzuliefern, verfügt die Verarbeitungseinrichtung über Eingänge und Ausgänge.
Man zeichnet dazu ein Rechteck (oder ein ähnliches Gebilde) und gibt die Ein- und Ausgänge an. Was der „schwarze Kasten” enthält oder leistet, muss jeweils zusätzlich beschrieben werden.
Abbildung: Allgemeines Schema der Informationsverarbeitung.